... dass Sie gerne etwas über uns erfahren möchten, bevor Sie uns Ihr Kind anvertrauen.
Deshalb geben wir Ihnen einen kleinen Einblick in » unsere Praxis und stellen Ihnen »unser Praxisteam vor.
Ein Klick auf » Wie Sie uns finden zeigt Ihnen, wie Sie zu uns kommen. Und unter » Allgemeine Infos haben wir wichtige Informationen zu unserer Arbeitsweise und Berufsauffassung zusammengestellt.
In der Hielscherstraße und in den Nebenstraßen gibt es in der Regel ausreichende Parkmöglichkeiten.
Adresse: Hielscherstr. 33, 13158 Berlin
» Einige Worte zur Kinder- und Jugendpsychiatrie
» Was Sie von uns erwarten können… und was nicht
» Getrennt lebende und/oder zerstrittene Eltern
» Pflegeeltern, Einrichtungen der Jugendhilfe
» Schweigepflicht, Einsichtsrecht
Das Fachgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie (seit 1993: Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie) ist noch jung und an der Schnittstelle zwischen Kinderheilkunde und Psychiatrie angesiedelt. Ein Facharzt muss nach seinem Medizinstudium mindestens vier Jahre in der Kinder- und Jugendpsychiatrie tätig gewesen sein, außerdem ein weiteres Jahr in einem verwandten Fach, z.B. der Erwachsenenpsychiatrie. Zusätzlich benötigt er eine dreijährige Zusatzausbildung als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut und muss eine Facharztprüfung vor der Ärztekammer ablegen.
Ambulante kinder- und jugendpsychiatrische Behandlungen werden in unterschiedlichen Institutionen angeboten: In SPZs (Sozialpädiatrischen Zentren), in Klinikambulanzen und in den Fachpraxen. In der Regel arbeiten hier verschiedene Professionen wie z.B. Psychologen, Ärzte, Sozial- und Heilpädagogen kollegial zusammen. Es können Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie, aber auch Arzneimittel und Hilfsmittel verordnet werden. Niedergelassene Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten sind wichtige Kooperationspartner. Behandelt werden Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren; in Einzelfällen kann die Behandlung bis zum vollendeten 21. Lebensjahr fortgesetzt werden.
Unsere Praxis nimmt an der Sozialpsychiatrievereinbarung teil.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Unterschied zur Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie: Die Ausbildung zur/m PsychotherapeutIn für Kinder und Jugendliche dauert in der Regel fünf Jahre und ist damit deutlich umfangreicher als die Psychotherapieausbildung der Kinder- und Jugendpsychiater. Voraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Psychologie, Pädagogik oder Sozialpädagogik. Während der Ausbildung müssen lange Praktikumsphasen in Kliniken, SPZs oder Fachpraxen absolviert werden. Eine Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie findet in der Regel ein- oder zweimal wöchentlich über eine Zeitspanne von mindestens sechs bis zwölf Monaten statt - mitunter kann sich die Behandung auch über bis zu drei Jahre erstrecken. Die Therapie muss in der Regel zuvor von der Krankenkasse genehmigt werden; eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.
Viel, denn es geht um die seelische Gesundheit Ihres Kindes.
Sie können von uns erwarten, dass wir uns mit unserem Fachwissen und unserem Einfühlungsvermögen ganz in den Dienst Ihres Kindes stellen. Dass wir Ihnen Antworten liefern und mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen und Wegen suchen. Sie können erwarten, dass wir ehrlich und respektvoll mit Ihnen und Ihren Sorgen umgehen. Und, dass wir dies für jede Familie immer mit dem gleichem Engagement tun.
Die Leitlinien unserer Praxis lauten daher:
• Die Mitarbeiter der Praxis orientieren ihre Entscheidungen und ihr Handeln
stets am Interesse des betroffenen Kindes/Jugendlichen.
• Die Mitarbeiter der Praxis kommunizieren diagnostische Ergebnisse und den
Verlauf therapeutischer Interventionen offen mit den
Eltern/Sorgeberechtigten.
• Die Mitarbeiter der Praxis verstehen sich als Helfer, die keine moralischen
Urteile über Klienten fällen. Weder Eltern noch andere Beteiligte sind
Gegenstand von Wertungen.
• Die Mitarbeiter der Praxis sprechen gegenüber Eltern/Sorgeberechtigten
auch Probleme bzw. potenziell konfliktbehaftete Themen an, wenn dies
aus fachlicher Sicht im Interesse des betroffenen Kindes bzw.
Jugendlichen ist.
• Die Mitarbeiter der Praxis tragen durch Fortbildungen Sorge, dass sich ihr
Fachwissen auf dem jeweils aktuellsten Stand befindet.
• Die Mitarbeiter der Praxis nehmen regelmäßig an einer externen
Supervision teil.
Wir machen weder bei Terminvergabe noch bei Diagnostik oder Therapieangeboten einen Unterschied zwischen gesetzlich und privat versicherten Patienten.
Eltern oder Angehörige, die sich Sorgen um die psychische Verfassung eines Kindes/Jugendlichen machen, wünschen sich vor allem zwei Dinge:
• Eine sichere Diagnose und eine eindeutige Erklärung für die Probleme
bzw. den Zustand des Kindes/Jugendlichen
• Rasche und effektive therapeutische Hilfe.
Umso schwerwiegender die Folgen sind, die durch das seelische Leiden des Kindes/Jugendlichen verursacht werden, z.B. in der Schule oder im Familienalltag, umso schneller und intensiver soll die Klärung erfolgen und die Hilfe eingeleitet werden – das ist absolut verständlich und nachvollziehbar. Wir werden unser Bestes tun, um diese berechtigten und sinnvollen Ziele gemeinsam mit Ihnen zu erreichen.
Aus folgenden Gründen können wir Ihre Erwartungen dennoch nicht immer vollständig erfüllen (obwohl wir es gerne würden):
Sichere Diagnose: Die Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügt nicht über vergleichbar objektive Untersuchungsinstrumente wie etwa die Innere Medizin in Form eines Blutbildes, eines EKGs oder einer Röntgenaufnahme. Irgendwie ist das ja auch beruhigend – wer möchte schon gerne seelisch durchleuchtet und psychisch vermessen werden. Allerdings ist die Diagnose dadurch stärker vom Untersucher abhängig, denn alle psychometrischen Testverfahren, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen liefern nur Hinweise auf die Beschaffenheit einer Störung. Dabei sind die Untersuchungsverfahren selbst keinesfalls über jeden Zweifel erhaben. Mancher Test fällt an verschiedenen Tagen unterschiedlich aus, je nach Verfassung des Untersuchten. Manche Befragung geht nicht ausreichend auf einen Aspekt ein, der in diesem Fall ausnahmsweise aber besonders wichtig wäre. Manche Beobachtung wird stark durch die Umstände der gerade herrschenden Situation beeinflusst. Dies alles gilt es bei der Stellung der Diagnose zu bedenken und entsprechend differenziert und behutsam mit den Untersuchungsergebnissen umzugehen. Wir bewerten Befunde daher sehr sorgfältig vor dem Hintergrund unserer Berufserfahrungen und Fachkompetenzen und stellen schließlich die nach unserer Ansicht am besten zutreffende Diagnose. Diese ist aber stets eine Interpretation der vorliegenden Informationen und keine absolute Gewissheit. Sie sollte gegebenenfalls kritisch hinterfragt werden und kann sich durchaus einmal ändern, wenn sich im Laufe der Zeit oder durch weitere Untersuchungen neue Aspekte ergeben. Sehr schwerwiegende Diagnosen lassen sich häufig erst durch die Beobachtung des langfristigen Verlaufs stellen bzw. sichern.
In einigen Fällen stellen wir ganz bewusst keine Diagnose. Nämlich immer dann, wenn das problematische Verhalten des Kindes/Jugendlichen nicht Ausdruck einer Erkrankung, sondern die unmittelbare Folge von unangemessenen Umweltbedingungen ist.
Eindeutige Erklärung: Wenn eine Diagnose gestellt wurde, bedeutet dies keinesfalls, dass damit automatisch auch die Ursache der Störung gefunden ist. Denn im Unterschied zu vielen anderen medizinischen Fachgebieten sind die Krankheitsdefinitionen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie meist beschreibend, also an der Symptomatik orientiert. Übertragen auf die Innere Medizin würde die Diagnose dann nicht „Blinddarmentzündung“, sondern „akutes abdominelles Schmerzsyndrom“ heißen – über die Herkunft der Schmerzen wäre damit noch nichts gesagt. So ähnlich ist es (leider) oft in der Kinder- und Jugendpsychiatrie, weil wir einfach noch nicht genug über die Krankheitsursachen wissen. Wir können der Störung einen Namen geben; die Ursachen der Entstehung einigermaßen genau und eindeutig zu benennen, ist jedoch nur selten möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass oftmals verschiedene Faktoren zur Entwicklung einer Störung beigetragen haben (der Experte spricht von einer multifaktoriellen Genese) oder gleichzeitig mehrere Krankheitsbilder vorliegen, die sich gegenseitig überlagern (sogenanntes komplexes Störungsbild). Wenn über die Gründe einer seelischen Problematik gesprochen wird, bewegt man sich also häufig im Bereich von Vermutungen, die nicht beweis- oder widerlegbar sind. Das ist unbefriedigend oder sogar frustrierend, das wissen wir. Wir wollen aber keine Hypothesen als Wahrheiten darstellen und bitten Sie daher, keine Sicherheit zu fordern, wo wir nur Möglichkeiten anbieten können.
Völlig unerheblich ist für uns die oft gestellte Frage nach der Verantwortung bzw. Schuld von Eltern oder anderen Personen an der psychischen Verfassung eines Kindes/Jugendlichen – uns interessiert ausschließlich, wie man dem Betroffenen und seiner Familie am besten helfen kann.
Rasche und effektive Hilfe: Die therapeutischen Angebote unserer Praxis sind aufgrund der vorhandenen räumlichen und personellen Ressourcen begrenzt – wir bitten dafür um Ihr Verständnis. Neben Gruppen mit den Schwerpunkten soziale Kompetenzen und emotionale Selbstwahrnehmung bieten wir im Einzelfall stützende Gespräche während der Wartezeit auf eine Psychotherapie oder eine Krankenhausbehandlung an. Für andere Therapieformen, z.B. eine Kinder- und Jugendlichentherapie oder eine systemische Familientherapie, sind wir auf die Kooperation mit ambulant tätigen Kollegen angewiesen. Problematisch ist die Situation v.a. für Kinder/Jugendliche, die eine Psychotherapie benötigen. Leider gibt es noch immer zu wenige Kinder- und JugendlichentherapeutInnen mit Kassenzulassung. Das wird auf absehbare Zeit wohl auch so bleiben. Wenn ein Kind/Jugendlicher eine ambulante Psychotherapie benötigt, muss daher mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden. Manchmal ergibt sich die Möglichkeit, bereits im Vorfeld der eigentlichen Therapie erste Gespräche mit der/m TherapeutIn zu führen. Wir versuchen gleichzeitig, die Wartephase durch unsere Gruppen- oder Einzelangebote so gut es geht zu überbrücken und eine psychische Destabilisierung des Kindes/Jugendlichen zu verhindern.
Bei Kindern, deren soziale Integration durch ihre seelische Verfassung stark eingeschränkt ist, bei denen z.B. ein Schulversagen oder ein Schulverweis drohen, kann eine Psychotherapie gegebenenfalls als sozialrehabilitative Maßnahme über das Jugendamt finanziert werden. Mitunter sind die Wartezeiten hier kürzer als bei kassenfinanzierten Therapien, auch eine ambulante Krisenintervention ist möglich. Dafür ist der bürokratische Aufwand höher und die Eltern werden stärker einbezogen. Wir begleiten und beraten Sie gerne, wenn eine jugendamtsfinanzierte Psychotherapie für Ihr Kind in Frage kommt.
Falls eine stationäre oder teilstationäre (tagesklinische) Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie notwendig erscheint, ist auch hierbei mit teilweise sehr langen Wartezeiten zu rechnen, die die Geduld der Eltern mitunter auf eine starke Belastungsprobe stellen können. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Klinikplatz und bei der Kommunikation mit den Kollegen der Klinik – auf die Wartezeit selbst haben wir jedoch keinen Einfluss. Wenn aufgrund des seelischen Leidens des Kindes/Jugendlichen ein akutes Risiko für den Betroffenen selbst oder für andere besteht, z.B. bei unmittelbarer Selbstmordgefahr oder eine wahnhaften Psychose, wird die zuständige Klinik natürlich eine sofortige Aufnahme anbieten und den Patienten so lange behandeln, bis die größte Gefahr abgewendet ist – meist dauert eine solche Krisenintervention jedoch nicht länger als einige Tage bis wenige Wochen; an der grundsätzlichen Problematik hat sich danach meist nichts Entscheidendes geändert. Die Patienten warten dann in der Regel auf eine geplante stationäre Aufnahme zur regulären Behandlung. Selbst nach einem längeren Klinikaufenthalt sind aber häufig noch nicht alle Schwierigkeiten beseitigt und die Eltern müssen sich auf die Suche nach einer ambulanten Weiterbehandlung, z.B. einer Psychotherapie, oder anderen Hilfen machen (s.o.).
Wir können die Defizite und Mängel hinsichtlich der Verfügbarkeit kinder- und jugendpsychiatrischer Therapieangebote nicht beseitigen oder diese kompensieren – aber wir können Sie beraten und mit Ihnen gemeinsam versuchen, das Beste für Ihr Kind zu erreichen.
Am liebsten wäre es uns – und wahrscheinlich auch Ihnen – wenn beide Elternteile zu allen Terminen in unserer Praxis gemeinsam erscheinen und wir die Belange Ihres Kindes in einer kooperativen Atmosphäre ruhig und besonnen besprechen könnten.
Leider ist dies nicht immer möglich. Neben beruflichen Verpflichtungen ist der häufigste Grund für die Abwesenheit eines Elternteils die vorausgegangene Trennung und/oder anhaltende Konflikte der Eltern. Insbesondere für den Fall, dass es ernsthaftere Spannungen gibt, möchten wir gerne Folgendes klarstellen:
Für uns sind beide Elternteile wichtige Bezugspersonen des Kindes, unabhängig davon, wie das Sorgerecht geregelt ist – wir sind daher daran interessiert, sowohl Vater als auch Mutter des Kindes kennen zu lernen (natürlich gibt es hierbei Grenzen bzw. Ausnahmen).
Wir sind nicht bereit, Konflikte auf der Elternebene in unserer Praxis auszutragen. Wenn gemeinsame Gespräche in einer respektvollen und wertschätzenden Atmosphäre unmöglich sind, werden wir stattdessen jeweils Einzeltermine mit beiden Elternteilen vereinbaren.
Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil sich zwecks Vorstellung seines Kindes an unsere Praxis wendet, ist es seine Aufgabe, den anderen Elternteil darüber zu informieren und gegebenenfalls rechtzeitig dessen Einverständnis einzuholen (siehe auch Formular „Einverständniserklärung“ im » Download-Bereich).
Ein sorgeberechtigter Elternteil hat generell Anspruch darauf, in wichtige Entscheidungen sowie den Verlauf der Behandlung einbezogen und über Ergebnisse der Diagnostik informiert zu werden. Dies gilt auch, wenn die Vorstellung in unserer Praxis durch den anderen Elternteil initiiert und begleitet wurde.
Wenn ein sorgeberechtigter Elternteil die Behandlung in unserer Praxis ausdrücklich ablehnt, werden wir uns selbstverständlich daran halten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Ein nicht-sorgeberechtigter Elternteil kann von uns nur Auskunft zur Behandlung seines Kindes erhalten, wenn der allein-sorgeberechtigte Elternteil dem zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
Wir erstellen grundsätzlich keine Stellungnahmen/Gutachten in Sorgerechtsfragen für Anwälte oder Familiengerichte.
Pflegeeltern und institutionelle Einrichtungen der Jugendhilfe, die ein Kind oder einen Jugendlichen in unserer Praxis vorstellen möchten, sind herzlich willkommen.
Wir benötigen allerdings unbedingt eine schriftliche Einverständniserklärung eines sorgeberechtigten Elternteils oder des Vormundes. Andernfalls können wir keine Behandlung einleiten (siehe Formular „Einverständniserklärung“ im » Download-Bereich).
Bevor wir dritten Personen Auskunft über einen unserer Patienten geben, benötigen wir zwingend eine schriftliche – im Ausnahmefall eine mündliche – Entbindung von unserer Schweigepflicht durch einen Sorgeberechtigten.
Selbstverständlich haben sorgeberechtigte Eltern Einsichtsrecht in die Patientenakte ihres Kindes.
Dr. med. Sölva Kahl
Praxis für Kinder-und Jugendpsychiatrie
Hielscherstraße 33 13158 Berlin
Tel.: 030 – 498 565 33 Fax: 030 – 498 565 34
info@kjp-praxis-kahl.de