Weitere Infos

Weitere Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern


» Bei Essstörungen: Dick & Dünn

» Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch: Kind im Zentrum (KIZ)

» Bei Autismus: Autismus Berlin

» Bei Drogenmissbrauch: Karuna

» Bei Drogenmissbrauch: Drogenhilfe Nord

» Bei Traumatisierung: Traumaambulanz


Online-Beratungsangebote:

» Bei Suizidgedanken: U25

» Pädagogische Beratung für Eltern und Jugendliche:

    bke-Onlineberatung


» Freie Kapazitäten von sozialen Einrichtungen: Soziales im Netz


Psychotherapie als Kassenleistung

Wenn Ihr Kind eine » Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie benötigt, können Sie sich direkt an eine(n) niedergelassene(n) TherapeutIn wenden. Adressen von TherapeutInnen finden Sie auf der »Internetseite der KV Berlin (Fachgebiet: Kinder- u. Jugendl.-Psychotherapeut) und bei

»psych-info (Erweiterte Suche / Kinder und Jugendliche). Die/der TherapeutIn benötigt keine ärztliche Überweisung. Ein evtl. notwendiger Antrag wird von der/m TherapeutIn nach den Kennenlernterminen (sogenannte Probatorik) in anonymisierter Form an die Krankenkasse gesendet.

» Therapeutenliste Pankow

» Therapeutenliste Reinickendorf


Therapeuten ohne Kassenzulassung können im sogenannten

» Kostenerstattungsverfahren abrechnen.


Auch die Ausbildungsinstitute für Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen bieten über ihre Ambulanzen in der Regel Therapieplätze für Kinder und Jugendliche an, die häufig sogar relativ kurzfristig verfügbar sind. Diese Behandlungen werden von engagierten TherapeutInnen in Ausbildung durchgeführt und von sehr erfahrenen und kompetenten Supervisoren intensiv begleitet.

» Liste Ausbildungsinstitute


KJHG-Psychotherapie

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie kann unter bestimmten Bedingungen auch über das Jugendamt finanziert werden - entweder als Hilfe zur Erziehung oder als Maßnahme der Eingliederungshilfe.

Als zuständiger Fachdienst fungiert hierbei in der Regel der Kinder- und jugendpsychiatrische Dienst des zuständigen Bezirksamtes (siehe hierfür

» Pankow und für » Reinickendorf), mitunter werden KJHG-Therapien auch über eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB) oder in Reinickendorf bei schulischen Verhaltensauffälligkeiten über das Schulpsychologische Beratungszentrum eingeleitet. Besonders wichtig ist bei einer KJHG-Therapie die intensive Mitarbeit der Eltern bzw. Bezugspersonen.


Eine Sonderform der KJHG-Psychotherapie ist die Psychotherapie mit lerntherapeutischen Anteilen. Sie ist für Kinder gedacht, bei denen eine Lese-Rechtschreibstörung bzw. eine Dyskalkulie und eine emotionale Störung bestehen und beide parallel behandelt werden sollen.


Integrative Lerntherapien

Bei nachgewiesener Lese-Rechtschreibsstörung (Legasthenie) oder Rechenstörung (Dyskalkulie) kann über das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz (KJHG) eine integrative Lerntherapie als Maßnahme der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII eingeleitet werden. Kostenträger ist das zuständige Jugendamt. Die Überprüfung des Anspruchs und die Vermittlung eines Therapieplatzes erfolgt in der Regel durch die » Schulpsychologischen Beratungszentren. In den ersten beiden Schuljahren werden Lerntherapien jedoch nur in sehr seltenen Ausnahmefällen genehmigt, da zunächst eine schulische Förderung erfolgen soll.


Familientherapie

Eine Familientherapie wird - leider - nur in Ausnahmefällen von der Krankenkasse finanziert. Kostenträger ist in der Regel vielmehr das zuständige Jugendamt. Als Fachdienst fungieren Erziehungs- und Familienberatungsstellen (siehe hier für » Pankow und für

» Reinickendorf). Familientherapeuten bzw. systemische Therapeuten arbeiten meist im Team und v.a. mit den Eltern.


Ambulante sozialpädagogische Hilfen

Über das Jugendamt können Kinder, Jugendliche und Familien differenzierte Unterstützung erhalten - diese reicht von Beratungsgesprächen über Elterntrainings bis zur Bereitstellung von FamilienhelferInnen und BetreuungshelferInnen bzw. EinzelfallhelferInnen (in der Regel sind das Mitarbeiter von freien Trägern der Jugendhilfe). Auch die Betreuung eines Kindes in einer sozialen Gruppen oder einer Tagesgruppe kann über das Jugendamt finanziert werden.


I-Status

In den kommunalen Tagesbetreuungseinrichtungen (KiTa bzw. KiGa und Hort) können Kinder, auf die der §35a des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes zutrifft, auf Antrag der Einrichtung eine zusätzliche Förderung erhalten. Dafür erhalten die Einrichtungen eine Aufstockung ihrer Personalausstattung um 0,25 oder in besonders schweren Fällen 0,5 Erzieherstellen durch das Jugendamt. Die Integrationserzieher oder entsprechende Fachkräfte des Hortes können ein Schulkind u.U. auch während der Schulzeit begleiten.


Schulprobleme

Bei Leistungs- oder Integrationsproblemen eines Kindes in der Schule, insbesondere bei drohendem Schulversagen oder -verweis, können sich Eltern und betroffene Kinder/Jugendliche an die » Schulpsychologischen Beratungszentren wenden. Die Berater kommen bei Bedarf z.B. zu Schulhilfekonferenzen auf Wunsch der Eltern in die Schulen. Die Schulpsychologischen Beratungszentren sollten bei schulischen Gewaltvorfällen unbedingt einbezogen werden! Ein » Infoblatt zum Thema "Schuldistanz" finden Sie hier.


Schulisches Feststellungsverfahren zum

erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf

Kinder mit einer psychiatrischen Erkrankung und/oder einer Teilleistungsstörung haben häufig einen sonderpädagogischen Förderbedarf in der Schule. Auf Antrag der Eltern kann ein Feststellungsverfahren zur Prüfung des Förderbedarfs eingeleitet werden, das in der Regel von einer externen Fachkraft durchgeführt wird und detaillierte Empfehlungen zur schulischen Förderung des Kindes enthält.


Krankenhausbehandlung

Wenn ambulante ärztliche bzw. psychotherapeutische Angebote nicht ausreichen, um dem aktuellen Bedarf eines Kindes/Jugendlichen zu genügen, können sich die Eltern grundsätzlich an jede Klinik in Berlin oder im Umland wenden. Die für die Bezirke Pankow und Reinickendorf zuständige Klinik der Regelversorgung ist das HELIOS Klinikum Berlin-Buch mit der » Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Im Notfall ist diese aufnahmeverpflichtet, ansonsten entscheiden die Kollegen der Klinik eigenverantwortlich anhand der ihnen vorliegenden Informationen über die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Aufnahme. Bei einer tagesklinischen (=teilstationären) Behandlung übernachten die Patienten nicht in der Klinik. Die Wartezeiten für Tagesklinikplätze sind teilweise extrem lang.


Rehabilitation

Auf Antrag der Eltern und mit entsprechenden Stellungnahmen der behandelnden Ärzte kann über Rentenversicherungsträger und Krankenkassen eine stationäre kinder- und jugendpsychiatrische Reha-Maßnahme genehmigt werden, z.B. in der » AHG Klinik in Beelitz-Heilstätten. Der mehrwöchige Aufenthalt wird normalerweise ohne begleitende Aufnahme eines Elternteils durchgeführt. Grundsätzliche Voraussetzung für die Genehmigung einer stationären Rehabilitation ist die vorherige Ausschöpfung aller ambulanten Angebote.


Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe

Wenn ein Kind/Jugendlicher aufgrund seiner psychischen Erkrankung nicht mehr zuhause leben kann oder soll, unterstützt das Jugendamt die Familie bei der Suche nach einer geeigneten therapeutischen Wohnform. Dies kann z.B. eine therapeutische Wohngruppe oder eine lerntherapeutische Einrichtung sein. Der Aufenthalt dort ist immer freiwillig und in der Regel auf ein bis zwei Jahre begrenzt. Bei schweren dissozialen Störungen, die eines hochstrukturierten verhaltenstherapeutischen Rahmens bedürfen, besteht die Möglichkeit einer fakultativ geschlossenen Unterbringung in einer spezialisierten Einrichtung im Land Brandenburg.


Freizeitzentren für Kinder, Jugendliche und Familien in unserer Nähe:

» Toller 31

» Landhaus Rosenthal